Wir fördern gemeinnützige Bestrebungen
Die AGLA Kabelnetz Genossenschaft Aadorf hat das TV- und Kommunikationsnetz verkauft. Der Verkaufserlös soll zur Förderung gemeinnütziger Bestrebungen im ganzen Gemeindegebiet von Aadorf verwendet werden.
Das Zeitfenster für die Eingabe von Projektvorschlägen wurde am 30. April 2024 geschlossen. Die Mitglieder der Genossenschaft haben an der GV vom 28. Mai 2024 die Unterstützung für die vorgeschlagenen Projekte bestätigt.
Die Auszahlungen für den Grossteil der Projekte sind im August 2024 erfolgt.
Die Auszahlungen für den Grossteil der Projekte sind im August 2024 erfolgt.
Einmalige Chance
Die AGLA Kabelnetz Genossenschaft Aadorf betrieb von 1970 bis 2023 ein TV- und Kommunikationsnetz in Aadorf, Weiern und Wittenwil. Per 1. Januar 2024 wurde das Kommunikationsnetz verkauft. Der Verkaufserlös soll zur Förderung gemeinnütziger Bestrebungen im ganzen Gemeindegebiet von Aadorf verwendet werden.
Wir haben die Bevölkerung, Vereine und Institutionen ein, ihre Ideen und Projektvorschläge einzureichen. Bis zum 30. April 2024 sind zahlreiche Rückmeldungen eingegangen.
Die Verwaltung der AGLA hat den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern an der Generalversammlung die Unterstützung der Projekte gemäss Liste empfohlen. Die Projekte wurden mit dem Budget 2024 an der GV vom 28.05.2024 bestätigt.
Liste der freigegebenen Projekte mit Angaben zu Organisation, Beschreibung und Betrag
Informationen zur Förderung gemeinnütziger Bestrebungen durch die AGLA Kabelnetz Genossenschaft Aadorf
- Was ist der maximale Betrag, der angefragt werden kann? → Die Verwaltung der AGLA möchte, dass die Unterstützung eine möglichst nachhaltige Wirkung entfalten kann. Es gibt keinen Maximalbetrag.
- Woher stammt das Geld? → Das Geld stammt aus dem Verkauf des Kommunikationsnetztes der AGLA. Das Netz wurde an Rütsche CATV GmbH verkauft und wird weiterbetrieben.
- Wieso wird das Genossenschaftsvermögen nicht den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zurückerstattet? → Gemäss Statuten Art. 9 wird das Vermögen nicht zurückerstattet und soll zu genossenschaftlichen Zwecken oder zur Förderung gemeinnütziger Bestrebungen verwendet werden. (Art. 28)
- Wer und wann entscheidet über die Verwendung? → Die GV der AGLA hat an der Generalversammlung vom 28. Mai 2024 die Unterstützung für die aufgeführten Projekte bestimmt.